AGB - 3
Bauunternehmung
Zlatimir Kresic
46514 Schermbeck
Maassenstraße 2A
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Seite 5.
(4) Wir sind berechtigt Mahngebühren in Höhe von 25,00 EUR geltend zu
machen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Mahnung noch keine
Zahlung vorgenommen hat und eine zweite Mahnung erforderlich ist. Die
erste Mahnung erfolgt einen Monat nach der Rechnungsstellung. Die zweite
Mahnung erfolgt 5 Arbeitstage nach der ersten Mahnung. Es gilt der
Posteingangsstempel, E-Mail- oder Fax-Eingangszeitraum, wir gehen von
einem regulären Postweg von 3 Arbeitstage ab Rechnungsstellung innerhalb
Deutschlands aus.
§10 Einstellung der Leistung
Wir dürfen in den Fällen des Zahlungsverzuges die Arbeiten bis zur Zahlung
einstellen, sofern wir dem Auftraggeber zuvor eine angemessene Nachfrist
gesetzt haben, die erfolglos verstrichen ist.Über Wiederaufnahme der
Arbeiten nach der Einstellung wird Auftraggeber informiert, das heißt es wird
auf die wirtschaftliche Interesse der Unternehmung dabei geachtet falls der
neuer
Auftrag während der Einstellung der Arbeiten aufgenommen wurde.
§11 Schriftform
Vereinbarungen die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der
gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zlatimir Kresic
Bauunternehmung Zlatimir Kresic
Maassenstraße 2A
46514 Schermbeck
Die erste Form der AGB wurde im Mai 2009 verfasst, Geändert wurden sie
mehrmals, im Januar 2012, Mai 2015 und Mai 2018. Sie wurden verfasst mit
Hilfe der VOB, BGB und andere damals freigegebenen Texte für kleine
Baubetriebe und meinen Erfahrungen.
Stand, am 25.05.2019
Nicht alle Wege im Leben sind rosig , einen müssen wir aber gehen.