AGB - 1
Bauunternehmung
Zlatimir Kresic
46514 Schermbeck
Maassenstraße 2A
***** Wir garantieren Ihnen guten Service und Topqualität zum günstigen Preis
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(3) Tritt danach eine wesentliche Veränderung der Preise im Bereich Material
und Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in
angemessenem Umfang, vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden
Einzelfallnachweises, wird der Angebotspreis mit dem Auftraggeber
neuverhandelt.
(4) In einem Angebot steckt viel Arbeit die wir für den Wettbewerb kostenlos
aufbringen. Ein Angebot wird und bleibt nur im Falle eines fairen Wettbewerbs
kostenlos, das heißt verpflichtet sich Auftraggeber (AG) uns über die Vergabe
der Bauleistung zu informieren. Bleibt die Mitteilung AG aus, sind wir berechtigt
ihm unsere Kalkulationskosten in eine Rechnung zu stellen und zwar 7,50 EUR
pro kalkulierter Position zzgl. gesetzliche MwSt. und Porto. Ein Angebot darf
nicht als ein Kostenvorschlag für andere Zwecke verwendet werden. Weil die
Bauherren von dem Wettbewerb auch selbst profitieren, gehen wir von einer
Geheimhaltung der Form und Inhaltes unserer Angebote ab.
(5) Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an
den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von
vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.
§3 Nachträgliche Vereinbarungen und Stundenlohnarbeiten
(1) Nachträgliche Vereinbarungen werden entweder durch ein zusätzliches
Angebot geregelt oder durch ein Pauschalpreis vereinbart. Pauschalpreise
werden im Netto zzgl. MwSt. vereinbart, kommen nur im Einsatz wo die
Mengen der Leistungen schwer zu ermitteln sind oder gering sind und bedarf
keinen Aufmaß sondern nur die Beschreibung der Leistungen, für die ein
Pauschalpreis vereinbart ist. Zusätzlich gelten die nachfolgenden besonderen
Vertragsbedingungen zu dem §15VOB/B
(2) Stundenlohnarbeiten, auch wenn Positionen im Vertrag enthalten sind,
werden jeweils mit einer Stundenlohnvereinbarung – beauftragt. Der
Auftragnehmer hat die Stundenlohnzettel des Auftraggebers auszufüllen und
einzureichen. Die Formblätter werden vom Auftraggeber, falls nicht
anders vereinbart, gestellt.
(3) Für Stundenlohnarbeiten werden Material-, Lieferungs-, Arbeits- ,
Maschinen- und Gerätekosten gesondert für jede Position im Netto zzgl. MwSt.
angegeben. Es werden auch Anfahrtspauschalen für jede Anfahrt die zu dem
Auftraggeber oder zwischen einzelnen Standorten / Montageorten
vorgenommen werden nach Kilometersatz 0,50 EUR/km zzgl. MwSt. berechnet
werden.
(4)Falls die Besorgungen, die für den Auftraggeber erledigt werden müssen,
gelten sie als die Arbeitszeit und können dem Auftraggeber abgerechnet
werden, müssen aber gesondert ausgewiesen werden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Bauunternehmung Zlatimir Kresic
Maassenstraße 2A
46514 Schermbeck
§1 Vertragsgrundlagen
(1) Für das gesamte Vertragsverhältnis gelten die Bestimmungen der
Bedingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen
Fassung, sowie die unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Des
Weiteren gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere
die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart. Sollte der Auftraggeber von der
VOB/B keine Kenntnis haben, sind wir bereit, ihm auf sein verlangen einen
Text zur Verfügung zu stellen.
(1.1) Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung. Um sie als
verbindliche Schriftsform der verträglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen
, in gleichem Maße für beide Vertragsparteien im Sinne des BGB zu
vereinbaren, muss sie beim Entwerfen (Gestaltung) der Verträge deutlich
genannt werden.
(1.2)Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit
diese Geschäftsbedingungen von der VOB/B in der jeweils geltenden Fassung
abweichen, haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorrang.
(2) Mit Annahme unseres Angebotes bestätigt der Auftraggeber, dass er
unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zur Kenntnis
genommen hat und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich
annimmt.
§2 Angebot und Preise
(1) Unsere Angebote sind immer in freibleibender Form gemeinsamer
Vereinbarungen geschrieben. Eine Auftragsbestätigung in Schriftform im
nichtkaufmännischen Verkehr, ist nicht unbedingt erforderlich. Es heißt mit
Ausführungsbeginn der angebotenen Leistungen kommt ein Vertrag zw.
Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) zustande und verpflichtet sowohl
den AG als auch den AN an den Bedingungen des Angebotes festzuhalten,
das Angebot wird damit als angenommen und verbindlich für beide
Vertragsparteien angesehen und gilt dann als ein Vertrag.
(2) Angebotene Preise enthalten alle relevanten Kalkulationsfaktoren, Material-
,Lieferungs-, Arbeits-,Maschinen- und Gerätekosten. Alle angebotene Preise
sind im Netto zzgl. geltenden MwSt. angegeben. Angebotsmenge sind ohne
Gewähr. Abrechnungsmenge werden ermittelt und in einem Aufmaß der
Leistung gefasst. An das Angebot halten wir uns ein Monat ab dem
Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die
Angebotspreise weitere zwei Monate als Vertragspreise.