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   Bauunternehmung
                           Zlatimir Kresic                           46514 Schermbeck                            Maassenstraße 2A  
Kresic-Bau
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Seite 2. (3) Tritt danach eine wesentliche Veränderung der Preise im Bereich Material  und Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in  angemessenem Umfang, vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden  Einzelfallnachweises, wird der Angebotspreis mit dem Auftraggeber  neuverhandelt. (4) In einem Angebot steckt viel Arbeit die wir für den Wettbewerb kostenlos  aufbringen. Ein Angebot wird und bleibt nur im Falle eines fairen Wettbewerbs  kostenlos, das heißt verpflichtet sich Auftraggeber (AG) uns über die Vergabe  der Bauleistung zu informieren. Bleibt die Mitteilung AG aus, sind wir berechtigt ihm unsere Kalkulationskosten in eine Rechnung zu stellen und zwar 7,50 EUR  pro kalkulierter Position zzgl. gesetzliche MwSt. und Porto. Ein Angebot darf  nicht als ein Kostenvorschlag für andere Zwecke verwendet werden. Weil die  Bauherren von dem Wettbewerb auch selbst profitieren, gehen wir von einer  Geheimhaltung der Form und Inhaltes unserer Angebote ab. (5) Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an  den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von  vier Monaten seit Vertragsschluss erbracht wird.  §3 Nachträgliche Vereinbarungen und Stundenlohnarbeiten  (1) Nachträgliche Vereinbarungen werden entweder durch ein zusätzliches  Angebot geregelt oder durch ein Pauschalpreis vereinbart. Pauschalpreise  werden im Netto zzgl. MwSt. vereinbart, kommen nur im Einsatz wo die  Mengen der Leistungen schwer zu ermitteln sind oder gering sind und bedarf  keinen Aufmaß sondern nur die Beschreibung der Leistungen, für die ein  Pauschalpreis vereinbart ist. Zusätzlich gelten die nachfolgenden besonderen  Vertragsbedingungen zu dem §15VOB/B (2) Stundenlohnarbeiten, auch wenn Positionen im Vertrag enthalten sind,  werden jeweils mit einer Stundenlohnvereinbarung – beauftragt. Der  Auftragnehmer hat die Stundenlohnzettel des Auftraggebers auszufüllen und  einzureichen. Die Formblätter werden vom Auftraggeber, falls nicht anders vereinbart, gestellt.  (3) Für Stundenlohnarbeiten werden Material-, Lieferungs-, Arbeits- ,  Maschinen- und Gerätekosten gesondert für jede Position im Netto zzgl. MwSt.  angegeben. Es werden auch Anfahrtspauschalen für jede Anfahrt die zu dem  Auftraggeber oder zwischen einzelnen Standorten / Montageorten  vorgenommen werden nach Kilometersatz 0,50 EUR/km zzgl. MwSt. berechnet  werden. (4)Falls die Besorgungen, die für den Auftraggeber erledigt werden müssen,  gelten sie als die Arbeitszeit und können dem Auftraggeber abgerechnet  werden, müssen aber gesondert ausgewiesen werden. 
Seite 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen  Bauunternehmung Zlatimir Kresic  Maassenstraße 2A 46514 Schermbeck §1 Vertragsgrundlagen (1) Für das gesamte Vertragsverhältnis gelten die Bestimmungen der  Bedingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen  Fassung, sowie die unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Des  Weiteren gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere  die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart. Sollte der Auftraggeber von der VOB/B keine Kenntnis haben, sind wir bereit, ihm auf sein verlangen einen  Text zur Verfügung zu stellen. (1.1) Die VOB ist weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung. Um sie als  verbindliche Schriftsform der verträglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen , in gleichem Maße für beide Vertragsparteien im Sinne des BGB zu  vereinbaren, muss sie beim Entwerfen (Gestaltung) der Verträge deutlich  genannt werden. (1.2)Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit  diese Geschäftsbedingungen von der VOB/B in der jeweils geltenden Fassung  abweichen, haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorrang. (2) Mit Annahme unseres Angebotes bestätigt der Auftraggeber, dass er  unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zur Kenntnis  genommen hat und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich annimmt. §2 Angebot und Preise (1) Unsere Angebote sind immer in freibleibender Form gemeinsamer  Vereinbarungen geschrieben. Eine Auftragsbestätigung in Schriftform im  nichtkaufmännischen Verkehr, ist nicht unbedingt erforderlich. Es heißt mit  Ausführungsbeginn der angebotenen Leistungen kommt ein Vertrag zw. Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) zustande und verpflichtet sowohl  den AG als auch den AN an den Bedingungen des Angebotes festzuhalten,  das Angebot wird damit als angenommen und verbindlich für beide  Vertragsparteien angesehen und gilt dann als ein Vertrag. (2) Angebotene Preise enthalten alle relevanten Kalkulationsfaktoren, Material- ,Lieferungs-, Arbeits-,Maschinen- und Gerätekosten. Alle angebotene Preise  sind im Netto zzgl. geltenden MwSt. angegeben. Angebotsmenge sind ohne  Gewähr. Abrechnungsmenge werden ermittelt und in einem Aufmaß der Leistung gefasst. An das Angebot halten wir uns ein Monat ab dem  Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die  Angebotspreise weitere zwei Monate als Vertragspreise. 
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